Bildungsgeld-update
Zielsetzung
Ziel ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch einen Beitrag zur Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskosten soll ein Anreiz zur Teilnahme an beruflichen Bildungsmaßnahmen geschaffen werden.
Gegenstand der Förderung
Es werden Kosten für Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung gefördert, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden. Nicht förderbar ist der Besuch von Schulen, Hochschulen, (Privat)Universitäten, sowie damit vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht, für die durch die öffentliche Hand bereits Schulbeihilfen, Stipendien oder ähnliche Unterstützungen vorgesehen sind.
Details finden Sie im Informationsblatt für Bildungsanbieter
Fördernehmer*innen
- Arbeitnehmer/innen, freie Dienstnehmer/innen, Lehrlinge und öffentlich-rechtlich Bedienstete
- Arbeitslose und Arbeitsuchende
- Wiedereinsteiger/innen und Berufseinsteiger/innen
- selbständige Unternehmer/innen mit nicht mehr als 9 Mitarbeiter/innen
Weitere Voraussetzungen
- Für Personen, die eine Fachkräfteförderung erhalten, kann für diese Ausbildung kein Bildungsgeld update zuerkannt werden.
- Förderwerber/innen müssen grundsätzlich ihren ordentlichen Wohnsitz oder ihren Beschäftigungsort in Tirol haben und ein vorhergehendes Beschäftigungsverhältnis nachweisen können. Nähere Informationen in § 3 Z 1 der Rahmenrichtlinie.
- Es werden nur Bildungsmaßnahmen von anerkannten Bildungsträgern gefördert.
- Die einzelne Bildungsmaßnahme, der einzelne Kurs, muss vor Kursbeginn als förderbar genehmigt sein. Als Bildungsmaßnahme gilt jeder Kurs, der vom Bildungsträger als selbstständiges Modul angeboten wird. Es werden nur Ausbildungen gefördert, welche bereits vor Kursbeginn als förderbar in der Kursdatenbank aufscheinen. Sollte der von Ihnen beabsichtigte Kurs nicht aufscheinen, werden Sie ersucht, frühzeitig Kontakt aufzunehmen, um eine mögliche Aufnahme prüfen zu können.
- Die Anwesenheit in der Bildungsmaßnahme muss mindestens 75 % betragen.
- Die Kursgebühr muss mindestens € 180,-- für Kurse mit Bildungsbonus mindestens € 500,-- betragen.
- Die Förderung ist einkommensabhängig. Eine Förderung ist nur möglich, wenn das monatliche Einkommen des*der Antragstellers*Antragstellerin des Vorjahres (1/12 des Netto-Jahreseinkommens im Sinne der Rahmenrichtlinie) die in der Richtlinie festgesetzten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Details finden Sie im Informationsblatt zur Einkommensberechnung und in der Berechnungshilfe.
Für die Förderung bestimmter Ausbildungen ist vor Kursbeginn der Besuch einer Bildungs- und Berufsberatung erforderlich. Betroffene Kurse sind in der Kursdatenbank entsprechend gekennzeichnet. Diese Beratung wird von folgenden IBOBB-zertifizierten Beratungsstellen durchgeführt: AK Tirol, AMS BIZen, bildungsinfo-tirol, WIFI Berufs- und Bildungsconsulting. Termine können bei den jeweiligen Beratungsstellen oder zentral über die Infoline der Bildungs- und Berufsberatung Tirol vereinbart werden: 0800 500 820.
Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt für Kurse , die ab 01.01.2025 beginnen
unterhalb der Einkommensgrenze „I“:
30% der nachgewiesenen und tatsächlich vom Förderwerber*von der Förderwerberin bezahlten Kurskosten (inklusive MwSt.) als Basisförderung und
20% der nachgewiesenen und tatsächlich vom Förderwerber*von der Förderwerberin bezahlten Kurskosten (inklusive MwSt.) als Bildungsbonus für bestimmte positiv abge-legte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis).
Der Förderbetrag von maximal € 3.500,00 pro Fördernehmer*in kann für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2029 bei Einhaltung der sonstigen Fördervoraussetzungen auf einmal oder in Teilen beantragt und gewährt werden.
Zwischen Einkommensgrenze „I“ und Einkommensgrenze „II“:
20% der nachgewiesenen und tatsächlich vom Förderwerber*von der Förderwerberin bezahlten Kurskosten (inklusive MwSt.) als Basisförderung und
10% der nachgewiesenen und tatsächlich vom Förderwerber*von der Förderwerberin bezahlten Kurskosten (inklusive MwSt.) als Bildungsbonus für bestimmte positiv abge-legte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis).
Der Förderbetrag von maximal € 2.100,00 pro Fördernehmer*in kann für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2029 bei Einhaltung der sonstigen Fördervoraussetzungen auf einmal oder in Teilen beantragt und gewährt werden.
Einreichfrist für Förderanträge
Anträge sind grundsätzlich vor Beginn der Bildungsmaßnahme, spätestens jedoch zwei Wochen nach Beginn der Bildungsmaßnahme elektronisch mittels Online-Formular einzubringen.
Der Antrag muss vor Fristende beim Amt der Landesregierung eingelangt sein.
Dem Antrag sind Unterlagen anzuschließen, nähere Details finden Sie im Informationsblatt für Förderwerber/innen
Richtlinien
Rahmenrichtlinie
Richtlinie Bildungsgeld update für Kurse mit Beginn ab 01.01.2025
Richtlinie Bildungsgeld update für Kurse mit Beginn vor 01.01.2025
Hier finden Sie das Online-Formular
Die Einreichung der Anträge ist nur online möglich.